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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den B2B-Service „VistaJobs“ (vistajobs.de) der SkyLar Vision UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 01.01.2025

§1 Anbieter, Service & Präambel

(1) Anbieter dieser Leistungen ist die SkyLar Vision UG (haftungsbeschränkt), Wupperplatz 1 in 51061 Köln, eingetragen im Handelsregister des Registergerichts Köln unter HRB 75699, vertreten durch die Geschäftsführung Gabriele Scholtz (nachfolgend „Auftragnehmer“, „wir“ oder „Leistungsbereitsteller“).

(2) VistaJobs (vistajobs.de) ist ein Service des Auftragnehmers für Performance Recruiting via Social-Media-Plattformen (insb. Meta: Instagram & Facebook sowie LinkedIn) einschließlich Landingpages/Bewerberfunnels und Tracking.

(3) Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit gewerblichen Kunden („Kunde“, „Leistungsempfänger“). Verträge werden ausschließlich zwischen Unternehmern (B2B) im Sinne des § 14 BGB geschlossen.

§2 Vertragsart, Vertragsformen

(1) Zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zustande. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein konkreter Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, eine spezifische Qualität von Bewerbungen oder resultierende Einstellungen) ist nicht geschuldet.

(2) Vertragsformen: a) Laufzeitverträge/Abonnements (begrenzte oder automatische Verlängerung) b) Kontingentverträge/Befristete Pakete (Abruf einzelner Kampagnen/Anzeigen)

(3) Spezifische Regelungen zu Beginn/Dauer/Beendigung gelten je nach Vertragsform; im Übrigen gelten die nachstehenden Bestimmungen einheitlich.

§3 Geltungsbereich, Rangfolge

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Einzelabreden in Textform oder Leistungsbeschreibungen im Angebot/Auftragsbestätigung gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

§4 Vertragsschluss & elektronische Kommunikation

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots vom Auftragnehmer durch den Kunden (z. B. durch unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung per E-Mail) oder durch explizite Freigabe/Beauftragung per E-Mail.

(2) Die Regelungen der §§ 312i Abs. 1 Nr. 1–3 sowie § 312i Abs. 1 S. 2 BGB werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.

(3) Inhaltliche Änderungen des Angebots durch den Kunden gelten als neues Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer dieses neue Angebot explizit annimmt.

§5 Leistungsbeschreibung & Umfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Performance-Recruiting-Leistungen. Dies umfasst typischerweise: Kampagnensetup und -betrieb auf Meta (Instagram/Facebook) oder LinkedIn, Zielgruppen-Targeting, Erstellung/Anpassung von Anzeigen-Creatives (Texte/Bilder), Erstellung von Landingpages, Tracking/Events und Reporting je nach gebuchtem Paket.

(2) Die konkrete Leistungs- bzw. Paketbeschreibung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung (z. B. Laufzeit, Anzahl Ad-Sets/Creatives, Höhe des Werbebudgets, Reporting-Umfang).

(3) Garantieumfang: Der Auftragnehmer garantiert den fachgerechten Einsatz des vereinbarten Werbebudgets und die Ausspielung von Werbeanzeigen (Impressions/Reach) gemäß der Paketbeschreibung. Nicht garantiert werden die Anzahl oder Qualität von Bewerbungen, die Anzahl von Interviews oder das Zustandekommen von Einstellungen. Diese Ergebnisse hängen maßgeblich von externen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. regionale Marktlage, Attraktivität der Stelle/Anforderungen, angebotene Vergütung/Benefits, Bekanntheit und Attraktivität des Kunden als Arbeitgeber).

(4) Der Auftragnehmer wählt geeignete Maßnahmen, Kanäle und Targeting-Methoden nach fachlichem Ermessen, um die Kampagnenziele bestmöglich zu unterstützen. Gleichwertige Anpassungen oder Ersetzungen von Maßnahmen sind zulässig, soweit keine ausdrücklich fixen Leistungen zugesagt sind.

§6 Leistungsbeginn, Laufzeit, Fristen

(1) Paket-Kampagnen starten nach Abruf und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen/Assets durch den Kunden sowie dem vollständigen Zahlungseingang gemäß § 10 und der Freigabe durch Meta oder LinkedIn.

(2) Laufzeitverkürzung bei Kunden-Delay: Verzögert sich der Start oder die Fortführung einer Kampagne aufgrund ausstehender Mitwirkungspflichten des Kunden (z. B. fehlende Informationen, Freigaben, Zahlung), verlängert sich die vereinbarte Laufzeit nicht automatisch. Die Restlaufzeit der Kampagne verkürzt sich um die Dauer der Verzögerung.

§7 Mitwirkungspflichten, Freigaben & Feedback-Schleifen

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Assets zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere: Detaillierte Stellenprofile, Standorte, Gehaltsspannen/Vorteile, Logos sowie Bild-/Videomaterial (sofern vorhanden).

(2) Feedback & Freigabe: Sofern im Angebot nicht anders festgelegt (z. B. “2 Feedback-Schleifen”), ist im Paketpreis eine (1) gesammelte Feedback-Schleife für die Entwürfe (z. B. Creatives, Landingpage) enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Feedback gebündelt innerhalb von 2 Werktagen (Montag–Freitag, ausgenommen Feiertage) zu erteilen.

(3) Jede weitere, über die im Angebot definierte Anzahl hinausgehende Feedback-Schleife oder nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe gelten als “Change Request” und werden gemäß § 10 Abs. 6 abgerechnet.

(4) Keine aufschiebende Wirkung: Ausbleibendes Feedback oder verzögerte Freigaben durch den Kunden hemmen die Fälligkeit vertraglich vereinbarter Zahlungen nicht.

(5) Laufzeitverkürzung: Gibt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung keine Freigabe oder erbringt erforderliche Mitwirkungspflichten nicht, reduziert sich die vertragliche Laufzeit um die Zeit bis zur Erbringung der Mitwirkung (vgl. § 6 Abs. 2).

§8 Inhalte, Rechte Dritter, Plattformregeln

(1) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen und der zur Freigabe vorgelegten Inhalte (Texte, Stellenanforderungen, Bilder) vollumfänglich verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Arbeitsrechts, des Wettbewerbsrechts (UWG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie die von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten.

(2) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Logos, Bildmaterial, Texte) ein. Die Rechtseinräumung erfolgt als einfaches, nicht übertragbares Recht, zeitlich beschränkt auf die Dauer der Vertragserfüllung und zweckgebunden (Erstellung von Landingpages und Social-Media-Creatives).

(3) Soweit der Kunde keine spezifischen Inhalte bereitstellt, dies jedoch zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Kunde dem Auftragnehmer das Recht ein, auf der/den öffentlich zugänglichen Webseite(n) des Kunden befindliche Inhalte (insb. Logos, Bildmaterial, Texte über das Unternehmen oder die Stelle) für die Erstellung der Kampagnenmaterialien zu verwenden.

(4) Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte (insb. Urheber-, Marken- und Persönlichlichkeitsrechte) an den gemäß Abs. 2 und 3 bereitgestellten bzw. genutzten Inhalten verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind.

(5) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte gemäß Abs. 2 und 3 durch den Auftragnehmer entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge oder einzelne Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, wenn diese offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter, die Richtlinien der Social-Media-Plattformen oder die guten Sitten verstoßen.

(7) Plattform- und Hostingrisiken: Entscheidungen, technische Änderungen oder Störungen der Plattformbetreiber (z. B. Ad-Ablehnung, Kontosperrungen, Algorithmusänderungen, API-Ausfälle, Outages) sowie Ausfälle, Störungen oder Leistungseinschränkungen des vom Auftragnehmer genutzten Webhosting-Anbieters liegen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Hierfür wird keine Haftung oder Gewähr übernommen, sofern der Auftragnehmer die Störung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

§9 Werbebudget & Abrechnung 

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, wird das Werbebudget vollständig für die Ausspielungen der Werbeanzeigen bei den Plattformbetreibern (insb. Meta/LinkedIn) verwendet. Gebühren oder Steuern der Plattformbetreiber sind vom Budget umfasst.

(2) Die Abrechnung des Werbebudgets erfolgt direkt über Vorkasse an den Auftragnehmer zur Weiterleitung an die Plattform(en), da die Ausspielung über die Werbekonten des Auftragnehmers erfolgt.

(3) Die vom Auftragnehmer erstellten VistaJobs-Landingpages werden spezifisch für die Kampagne des Kunden erstellt.

(4) Budget-Toleranz: Aufgrund plattformspezifischer Aussteuerung und Preisschwankungen kann das tatsächlich verwendete Werbebudget am Kampagnenende vom geplanten Betrag abweichen. a) Eine Mehrverwendung von bis zu 100 € (netto) ist im Paketpreis enthalten und wird dem Kunden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. b) Eine Minderverwendung von bis zu 100 € (netto) begründet keinen Anspruch des Kunden auf eine Erstattung oder Gutschrift.

§10 Vergütung, Preise, Zahlung, Storno

(1) Die Vergütung (Service-Fee und Werbebudget) richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungsstellung & Fälligkeit: Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer die Rechnung für die Service-Fee sowie das Werbebudget bei Auftragseingang. Rechnungen werden als elektronische Rechnung (PDF per E-Mail) gestellt und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Leistungsbeginn & Vorkasse: Die Erstellung der Kampagnenmaterialien (Landingpage/Creatives) beginnt nach Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung. Der Start der Live-Kampagne erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang (Vorkasse).

(4) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Der Kampagnenstart verschiebt sich bis zum Zahlungseingang; die vereinbarte Laufzeit verlängert sich hierdurch nicht automatisch (vgl. § 6 Abs. 2).

(5) Stornierung: Ab Beginn der Erstellung der Kampagnenmaterialien (gem. Abs. 3) ist eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ausgeschlossen.

(6) Change Requests: Zusätzliche Aufwände, die über den vereinbarten Paket-Scope hinausgehen (Change Requests) oder die nach der vereinbarten Feedback-Schleife (gem. § 7) anfallen, werden nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand  (120 €/Stunde netto) oder per Zusatzpaket abgerechnet.

§11 Reporting & Erfolgsmessung

(1) Art und Umfang des Reportings richten sich nach dem gebuchten Paket.

(2) Erfolgskriterien wie Leads, Bewerbungen oder Einstellungen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Dienstvertrages. Maßgeblich für die Vertragserfüllung ist die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung (z. B. Budgeteinsatz, Impressions-Delivery) gemäß Paketbeschreibung.

§12 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO, BDSG).

(2) Werden im Rahmen des VistaJobs-Service (z. B. über Formulare) personenbezogene Daten von Kandidat:innen im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierfür eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.

(3) Der Auftragnehmer speichert personenbezogene Daten von Kandidat:innen ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Kampagne. Nach Beendigung der Kampagne werden diese Daten vom Auftragnehmer eigenständig gelöscht, sofern nicht im Einzelfall eine längere Speicherung auf dokumentierte Weisung des Kunden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Der Kunde ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Inhalte der Ausschreibungen und die Zwecke und Mittel der Bewerberdatenverarbeitung (einschließlich Informationspflichten gem. Art. 13/14 DSGVO und Bearbeitung von Betroffenenrechten). Es obliegt dem Kunden, Bewerberdaten vor Löschung durch den Auftragnehmer zu exportieren oder in eigenen Systemen zu sichern.

§13 Nutzungsrechte & Referenzen

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den individuell erstellten Creatives und Texten ein einfaches, nicht übertragbares, zweckgebundenes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht ist auf die vereinbarte Kampagnenlaufzeit und die vereinbarten Kanäle (insb. Meta/LinkedIn) beschränkt. Eine weitergehende Nutzung (z. B. auf anderen Kanälen, nach Vertragsende) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und ggf. einer zusätzlichen Lizenzierung.

(2) An vom Auftragnehmer entwickelten Software-Modulen, Templates, Prozessen und Know-how verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Referenznennung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden (unter Verwendung von Name und Logo) als Referenz in eigenen Werbematerialien (z. B. Website, Präsentationen) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§14 Vertraulichkeit 

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Vergütungsstrukturen, interne Prozessabläufe, Know-how) der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig waren oder nach Vertragsschluss ohne Zutun der empfangenden Partei offenkundig wurden oder die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.

§15 Subunternehmer 

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen (z. B. für Design, Media-Buying, technische Entwicklung). Der Auftragnehmer bleibt jedoch alleiniger und verantwortlicher Vertragspartner des Kunden.

(2) Etwaige Unterauftragsverhältnisse mit Datenverarbeitung werden im Rahmen der AVV (gem. § 12) geregelt.

§16 Höhere Gewalt und Leistungsstörungen

(1) Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende Störungen (z. B. Streik, Cyberangriffe, Pandemien, schwerwiegende Plattform-Totalausfälle), die die Leistungserbringung des Auftragnehmers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Die Parteien werden sich unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren.

§17 Haftung 

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Keine Haftung besteht für plattformspezifische Störungen/Änderungen (vgl. § 8 Abs. 7), höhere Gewalt (vgl. § 16) oder für vom Kunden zu vertretende Verzögerungen, Fehler (z. B. AGG-Verstöße) oder Mitwirkungspflichtverletzungen.

§18 Kündigung 

(1) Befristete Pakete: Zeitlich befristete Leistungen (z. B. Aktionspakete/Einmalkampagnen) enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit (z.B. 30 Tage). Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.

(2) Laufzeitverschiebungen: Verzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind (vgl. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 4), verlängern die Laufzeit nicht automatisch und verschieben nicht den für die Kündigung maßgeblichen Endtermin.

(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform gemäß § 126b BGB (eine E-Mail genügt). Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei.

§19 Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§21 Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.